Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
Stand: 14. Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für die Jobportale der ZIEGELER MEDIEN GmbH.
Teil A betrifft kostenpflichtige Arbeitgeberleistungen für Geschäftskunden.
Teil B betrifft Bewerber und private Jobsuchende.
Teil A – Arbeitgeberleistungen
A 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Arbeitgeberleistungen zwischen der ZIEGELER MEDIEN GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge über diese Leistungen werden nicht mit Verbrauchern geschlossen. Die Bedingungen gelten für sämtliche von der ZIEGELER MEDIEN GmbH betriebenen Jobportale. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
A 2. Buchung und Vertragsschluss
Aufträge können per E-Mail oder über das Buchungsformular erteilt werden. Eine ausdrücklich als Buchung abgegebene Erklärung ist ein verbindliches Angebot des Auftraggebers. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang und stellt für sich allein keine Annahme dar. Wir nehmen den Auftrag durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung an. Bereits zuvor wirksam geschlossene individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
Vor Beginn der Ausführung prüfen wir insbesondere die Plausibilität des Auftrags, die Berechtigung zur Beauftragung sowie die Vereinbarkeit der gewünschten Veröffentlichung mit den vereinbarten Leistungen und rechtlichen sowie sachlichen Qualitätsanforderungen. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen gefälschten oder missbräuchlichen Auftrag können wir geeignete Nachweise verlangen und die Ausführung bis zur Klärung zurückstellen. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Täuschung oder fehlender Bevollmächtigung, bleiben unberührt. Ein freies Lösungsrecht von bereits wirksam geschlossenen Verträgen wird dadurch nicht begründet.
A 3. Leistungsumfang und Werbekennzeichnung
Art, Umfang, Laufzeit und Platzierung der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Gegenstand können insbesondere Stellenanzeigen, Bannerwerbung, Unternehmensprofile und gebuchte Magazinbeiträge sein. Maßgeblich sind die für den konkreten Auftrag vereinbarten Leistungen.
Entgeltliche Magazinbeiträge und sonstige Werbeveröffentlichungen werden als „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. Der Auftraggeber kann keine Veröffentlichung ohne diese Kennzeichnung verlangen.
A 4. Zusätzliche Veröffentlichungen
Wir können beauftragte Inhalte ohne zusätzliche Kosten auf weiteren Portalen der ZIEGELER MEDIEN GmbH veröffentlichen. Ein Anspruch auf solche freiwilligen Zusatzveröffentlichungen besteht nicht. Sind bestimmte weitere Veröffentlichungen ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil des gebuchten Pakets, gehören sie zum geschuldeten Leistungsumfang.
A 5. Laufzeit und Verlängerung
Laufzeit und Verlängerung richten sich nach der jeweiligen Buchungsvereinbarung. Befristete Einzelbuchungen und Pakete enden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine automatische Verlängerung ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Abonnements, Flatrates oder Rahmenverträgen können automatische Verlängerungen vereinbart werden. Erstlaufzeit, Verlängerungszeitraum, Vergütung, Abrechnungsintervall und Kündigungsfrist werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt und Bestandteil der Vereinbarung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
A 6. Preise, Rechnung und Zahlung
Maßgeblich ist die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die bei Buchung einbezogene Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Individuell vereinbarte Rabatte, Agenturkonditionen und Paketpreise gelten im vereinbarten Umfang. Spätere Änderungen unserer Preislisten verändern bereits vereinbarte Preise nicht automatisch.
Bei Stellenanzeigen erfolgt die Rechnungsstellung nach Veröffentlichung. Rechnungen werden per E-Mail übermittelt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zu Zahlungszielen, Abrechnungsintervallen oder Teilzahlungen bei Flatrates, Rahmenverträgen und Agenturkunden, haben Vorrang.
A 7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir können Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro verlangen. Weitergehende nachweisbare Verzugsschäden können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Die Verzugspauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
A 8. Einvernehmliche Aufhebung und Änderung
Über eine vom Auftraggeber gewünschte einvernehmliche Aufhebung oder Änderung einer verbindlichen Buchung entscheiden wir im Einzelfall. Eine dabei vereinbarte Vergütung oder Kostenregelung halten wir in Textform fest. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte sowie die daraus folgenden Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
A 9. Vorschau und Veröffentlichung
Liegen uns die für den Auftrag erforderlichen Inhalte vollständig und veröffentlichungsfertig vor, insbesondere als fertige HTML-Anzeige oder vollständig ausgefüllte Anzeigendaten, können wir die Veröffentlichung unmittelbar vornehmen. Der Auftraggeber wird über die Veröffentlichung informiert.
Soweit wir zunächst eine Vorschau oder einen Korrekturabzug übersenden, teilen wir zugleich den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt und eine angemessene Frist für Korrekturhinweise mit. Gehen innerhalb dieser Frist keine Hinweise ein, veröffentlichen wir auf Grundlage des erteilten Auftrags.
Abweichend vereinbarte Veröffentlichungstermine und ausdrücklich vereinbarte Freigabevorbehalte werden berücksichtigt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
A 10. Korrekturen
Erste Korrekturen vor Veröffentlichung sind im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Der Auftraggeber soll seine Änderungswünsche hierzu gesammelt übermitteln.
Weitere Korrekturen, nachträgliche inhaltliche Änderungen oder zusätzliche Gestaltungsleistungen können gesondert berechnet werden. Über Umfang und Vergütung informieren wir den Auftraggeber vor Ausführung. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten führen wir erst nach entsprechender Vereinbarung aus.
Die Berichtigung von Fehlern, die wir zu vertreten haben, erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere mit Agenturkunden oder innerhalb von Rahmenverträgen, bleiben maßgeblich.
A 11. Mängel
Beanstandungen prüfen wir anhand der vereinbarten Leistung und der konkreten Beeinträchtigung. Berechtigte Mängel beheben wir ohne zusätzliche Kosten, insbesondere durch Korrektur oder Anpassung der Veröffentlichung. Soweit zur Abhilfe geeignet und erforderlich, kommen eine Verlängerung der Veröffentlichungsdauer oder eine erneute Aktualisierung beziehungsweise Veröffentlichung in Betracht.
Der Auftraggeber soll erkennbare Fehler möglichst zeitnah mitteilen, damit wir diese beheben können. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
A 12. Nutzungsrechte an Kundeninhalten
Der Auftraggeber räumt uns die für die vereinbarte Veröffentlichung und deren Bewerbung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Texten, Logos, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten ein. Dies umfasst die Veröffentlichung auf unseren Portalen sowie die zusätzliche Verbreitung über unsere Social-Media-Kanäle und externe Partnerportale, soweit keine abweichenden Einschränkungen vereinbart sind.
Hierfür dürfen wir erforderliche technische und gestalterische Anpassungen vornehmen, ohne die inhaltliche Aussage zu verfälschen, und eingebundenen Plattformen und Partnern die dafür erforderlichen Nutzungsrechte einräumen.
Der Auftraggeber sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen zu verfügen. Einschränkungen und erforderliche Urheberangaben sind uns vor Veröffentlichung mitzuteilen.
A 13. Kundenverantwortung und Freistellung
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten und sonstigen Materialien sowie deren vereinbarte Veröffentlichung. Er stellt sicher, dass die erforderlichen Rechte und Genehmigungen vorliegen.
Eine rechtliche Prüfung der angelieferten Inhalte oder Rechtsberatung für den Auftraggeber gehört nicht zum Leistungsumfang.
Der Auftraggeber stellt die ZIEGELER MEDIEN GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen, angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen. Eigene gesetzliche Verantwortlichkeiten der ZIEGELER MEDIEN GmbH bleiben unberührt.
A 14. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
A 15. Verfügbarkeit und Ausgleich bei Ausfällen
Wir betreiben unsere Portale mit angemessener technischer Sorgfalt. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht zugesichert. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch erforderliche Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen entstehen. Planbare Arbeiten führen wir nach Möglichkeit zu Zeiten geringer Nutzung durch.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbaren Ereignissen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs können Leistungen für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung unterbrochen oder verzögert werden. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, überregionale Strom- oder Telekommunikationsausfälle sowie unvermeidbare Angriffe Dritter zählen. Wir ergreifen zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen und informieren betroffene Auftraggeber bei erheblichen Beeinträchtigungen.
Wird eine zeitlich gebuchte Veröffentlichung durch einen technischen Ausfall erheblich beeinträchtigt, verlängern wir die Veröffentlichungsdauer automatisch und ohne zusätzliche Kosten um die ausgefallene Veröffentlichungszeit. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen und zeitlich gebuchte Bannerplatzierungen. Der Auftraggeber muss die Verlängerung nicht gesondert beantragen.
Ist eine Verlängerung wegen eines verbindlichen Endtermins oder des Zwecks der Veröffentlichung nicht sinnvoll, stimmen wir eine geeignete alternative Lösung mit dem Auftraggeber ab.
Die Verlängerung ist mit keiner kostenpflichtigen Vertragsverlängerung oder neuen Buchung verbunden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und die vereinbarten Haftungsregelungen bleiben unberührt.
A 16. Feeds, Schnittstellen und Direktschaltungen
Stellenanzeigen können direkt oder über vereinbarte Feeds und technische Schnittstellen übermittelt werden. Übertragungsweg, Datenformat, Aktualisierung und Leistungsumfang richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Inhalte vollständig, richtig und im vereinbarten technischen Format bereit. Er muss zur Übermittlung und Veröffentlichung berechtigt sein und darf keine Schadsoftware oder unzulässigen technischen Bestandteile übertragen.
Erkennbare Übertragungsfehler teilen sich die Parteien zeitnah mit und wirken an deren Behebung mit. Bei konkreten Sicherheitsrisiken dürfen wir die betroffene Anbindung vorübergehend im erforderlichen Umfang beschränken. Den Auftraggeber informieren wir unverzüglich.
Bei angebundenen Feeds und Schnittstellen übernehmen wir auch die Entfernung von Stellenanzeigen automatisch anhand der übermittelten Daten. Eine zusätzliche Abmeldung durch den Auftraggeber ist hierfür nicht erforderlich.
Die Entfernung einer Anzeige aus einem Feed oder über eine Schnittstelle beendet nicht automatisch eine vereinbarte Paket-, Rahmen- oder Abonnementbuchung. Deren Laufzeit und Vergütung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
A 17. Agenturbuchungen
Bucht eine Agentur Leistungen im eigenen Namen für ihre Kunden oder Auftraggeber, bleibt die Agentur unsere Vertragspartnerin und zur Zahlung verpflichtet. Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgen gegenüber der Agentur.
Die Agentur stellt sicher, dass sie zur Übermittlung und beauftragten Nutzung der jeweiligen Kundeninhalte berechtigt ist. Individuell vereinbarte Agenturkonditionen bleiben maßgeblich.
A 18. Leistung und Erfolg
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schulden wir die gebuchte Veröffentlichungs- und Verbreitungsleistung. Eine bestimmte Zahl an Aufrufen, Klicks oder Bewerbungen, bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder eine erfolgreiche Stellenbesetzung werden nicht garantiert. Ausdrücklich vereinbarte Leistungs- oder Erfolgszusagen bleiben verbindlich.
A 19. Rechtmäßige Inhalte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Stellenanzeigen und sonstigen Veröffentlichungen geltendes Recht einhalten. Stellenanzeigen dürfen keine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässigen Benachteiligungen enthalten.
Angaben insbesondere zu Arbeitgeberidentität, Tätigkeit, Vergütung und Arbeitsbedingungen müssen zutreffend sein und dürfen nicht irreführen. Gesetzlich zulässige berufliche Anforderungen bleiben unberührt.
A 20. Tracking-Technologien von Auftraggebern und Agenturen
Vom Auftraggeber oder seiner Agentur bereitgestellte Zählpixel und sonstige Technologien zur Erfassung oder Auswertung des Nutzerverhaltens sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Anzeigenveröffentlichung. Ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung dürfen solche Bestandteile nicht in das angelieferte Anzeigenmaterial eingebunden werden. Wir sind berechtigt, nicht vereinbarte Zähl- und Tracking-Bestandteile zu entfernen oder technisch zu deaktivieren und erforderlichenfalls entsprechend bereinigtes Anzeigenmaterial anzufordern. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
Eine Ausnahme kommt nur für offengelegte Zähltechnik zur Messung von Anzeigenaufrufen oder Klicks in Betracht. Eine gesondert vereinbarte Einbindung setzt voraus, dass der Auftraggeber die verwendete Technik und die für ihre Prüfung erforderlichen Informationen zu Anbietern, Datenverarbeitung und Endgerätezugriffen vorab vollständig offenlegt. Eine Freigabe erfolgt erst nach Klärung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und der technischen Umsetzung. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, darf die Aktivierung erst nach deren Erteilung erfolgen. Allein die Anlieferung eines Pixels oder einer Anzeige begründet keine Freigabe.
Unsere eigene Besucherstatistik und die vereinbarten Anzeigenberichte bleiben hiervon unberührt. Für vom Auftraggeber zu vertretende Pflichtverletzungen gilt die Freistellung nach Teil A 13. Eigene gesetzliche Pflichten und zwingende Haftung bleiben unberührt.
A 21. Ablehnung, Sperrung und Wiederherstellung
Wir dürfen Veröffentlichungen ablehnen, vorübergehend sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Rechten Dritter, Verstöße gegen diese AGB oder erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen. Die Maßnahme beschränken wir auf das erforderliche und angemessene Maß.
Wir informieren den Auftraggeber über die Maßnahme und deren Gründe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Soweit möglich und zumutbar, erhält er Gelegenheit zur Klärung oder Korrektur. Bei dringendem Handlungsbedarf dürfen wir unmittelbar handeln. Nach Behebung des Problems stellen wir die Veröffentlichung wieder her, soweit der Vertrag fortbesteht.
A 22. Vertraulichkeit und Kontosicherheit
Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind. Dazu gehören insbesondere individuelle Konditionen, interne Unterlagen und nicht öffentliche Geschäftsinformationen.
Ausgenommen sind zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte, rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen. Erforderliche Dienstleister dürfen Informationen erhalten, soweit sie angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
Der Auftraggeber schützt seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff und macht sie unberechtigten Personen nicht zugänglich. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs oder eines unbefugten Zugriffs, informiert er uns unverzüglich.
Bei konkreten Sicherheitsrisiken dürfen wir den betroffenen Zugang vorübergehend im erforderlichen Umfang sperren. Wir informieren den Auftraggeber und ermöglichen nach Klärung eine sichere Wiederherstellung des Zugangs.
Die Verantwortlichkeit für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Haftungsregelungen.
A 23. Recht, Gerichtsstand und Vertragsänderungen
Für die Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Gesellschaftssitz Bretten. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. In anderen Fällen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügt insbesondere eine E-Mail, aus der die Person des Erklärenden hervorgeht. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, auch wenn sie nicht in Textform geschlossen wurden. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formen bleiben unberührt.
Für eine Buchung gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Neue Fassungen gelten für künftige Buchungen, wenn sie wirksam Vertragsbestandteil werden. Bereits geschlossene Verträge werden durch die Veröffentlichung neuer AGB auf unseren Websites nicht automatisch geändert. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber; gesetzlich unmittelbar geltende Änderungen bleiben unberührt.
Werden einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam. Anstelle der betreffenden Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
A 24. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt ebenfalls zulässig.
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
A 25. Eigene Rechte, KI-Funktionen und externe Links
Rechte an unserer Software, unseren technischen Systemen sowie an von uns erstellten, rechtlich geschützten Layouts, Texten und Gestaltungselementen verbleiben bei der ZIEGELER MEDIEN GmbH beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Auftraggeber erhält die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte werden nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung eingeräumt. Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten bleiben davon unberührt.
Soweit KI-gestützte Funktionen angeboten und genutzt werden, dienen ihre Ergebnisse der Unterstützung. Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein und sind vor einer entscheidungsrelevanten Verwendung angemessen zu prüfen.
Eine bestimmte Eignung vorgeschlagener Stellen oder Personen sowie ein Vermittlungserfolg werden nicht zugesichert, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht. Personalentscheidungen treffen die jeweiligen Arbeitgeber. Die vereinbarten Leistungs-, Mängel- und Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Unsere Portale und veröffentlichte Anzeigen können auf externe Websites verweisen, insbesondere auf Bewerbungs- und Karriereseiten von Arbeitgebern. Deren Inhalte und Datenverarbeitung liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters.
Werden uns konkrete Rechtsverletzungen bekannt, prüfen wir den Hinweis und treffen die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen. Eine laufende vollständige Kontrolle sämtlicher verlinkter Inhalte wird nicht zugesagt. Eigene gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
Teil B – Bewerber und private Jobsuchende
B 1. Geltungsbereich und kostenfreie Nutzung
Dieser Teil gilt für die Nutzung unserer Jobportale durch Bewerber und andere private Jobsuchende. Vertragspartnerin ist die ZIEGELER MEDIEN GmbH, Robert-Koch-Str. 11, 75015 Bretten; E-Mail: info@ziegeler-medien.de, Telefon: 07252 5869500. Die Zahlungsbedingungen, der B2B-Gerichtsstand und die Haftungsbeschränkungen aus Teil A gelten für diese Nutzung nicht.
Die Nutzung zur Jobsuche ist kostenfrei. Bestimmte Funktionen, insbesondere Jobfinder und kontobezogene Merklisten, setzen ein Nutzerkonto auf dem jeweiligen Portal voraus. Eine Registrierung begründet kein gemeinsames Konto für andere Portale. Für Registrierung und Kontonutzung werden diese Bedingungen im jeweiligen Anmeldeverfahren einbezogen.
B 2. Angaben, Kontosicherheit und Minderjährige
Angaben zur eigenen Person und beruflichen Qualifikation müssen zutreffend sein. Nutzer dürfen nur Angaben und Unterlagen hinterlegen, zu deren Verwendung sie berechtigt sind. Zugangsdaten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Minderjährige benötigen für den Abschluss eines Nutzungsvertrags die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, soweit diese gesetzlich erforderlich ist. Besondere Anforderungen an datenschutzrechtliche Einwilligungen bleiben unberührt und werden in unserer Datenschutzerklärung erläutert.
B 3. Jobfinder, Merkliste und Profilfunktionen
Der Versand des Jobfinders setzt eine gesonderte Einwilligung mit Bestätigung der E-Mail-Adresse voraus. Die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ersetzt diese Einwilligung nicht. Der Jobfinder kann unabhängig vom Fortbestand des Nutzerkontos abbestellt werden. Gespeicherte Stellenanzeigen können über die Merkliste im jeweiligen Nutzerkonto verwaltet werden.
Soweit Profil- oder Dokumentenfunktionen auf einem Portal zur Verfügung stehen, sind hinterlegte Profile und Unterlagen nicht öffentlich sichtbar. Nutzer bestimmen selbst, welchen Arbeitgebern sie welche Angaben oder Unterlagen freigeben. Eine Freigabe kann mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Bereits rechtmäßig empfangene Kopien beim Arbeitgeber werden dadurch nicht automatisch gelöscht.
B 4. Bewerbungen und Suchergebnisse
Bewerbungen erfolgen über den in der jeweiligen Stellenanzeige angegebenen Bewerbungsweg unmittelbar an das Unternehmen oder die dort benannte Empfangsstelle. Wir entscheiden nicht über die Auswahl, Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern und werden nicht Partei eines möglichen Beschäftigungsverhältnisses.
Eine Antwort des Arbeitgebers, Einladung oder Einstellung wird nicht zugesichert. Soweit KI-gestützte Suche oder Matching genutzt wird, dienen Ergebnisse der Unterstützung und können fehlerhaft oder unvollständig sein. Prüfen Sie Aufgaben und Anforderungen anhand der jeweiligen Stellenanzeige. Unsere eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bleiben unberührt.
B 5. Zulässige Nutzung
Unzulässig sind insbesondere Identitätstäuschung, Spam, das Hochladen rechtswidriger Inhalte oder schädlicher Dateien sowie die Umgehung von Zugangsbeschränkungen. Nutzer dürfen den sicheren Betrieb der Portale nicht beeinträchtigen oder Daten anderer Nutzer unberechtigt zugänglich machen.
Automatisierte Zugriffe dürfen die Portale nicht unangemessen belasten oder Schutzmaßnahmen umgehen. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und die ausdrücklich gestattete Indexierung durch Suchmaschinen und KI-Suchsysteme bleiben unberührt. Rechte an bereitgestellten Inhalten, Software und Datenbanken sind zu beachten, soweit gesetzlich geschützt.
B 6. Kontolöschung und Einschränkungen
Nutzer können ihr Konto über das Dashboard löschen oder die Löschung per E-Mail an info@ziegeler-medien.de verlangen. Der Jobfinder kann auch separat abbestellt werden. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen dürfen wir betroffene Funktionen oder das Konto angemessen beschränken. Soweit möglich und zumutbar, weisen wir zuvor auf den Verstoß hin und geben Gelegenheit zur Abhilfe. Bei dringenden Sicherheitsrisiken oder schwerwiegendem Missbrauch ist eine sofortige vorläufige Sperrung möglich. Betroffene Nutzer informieren wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über Maßnahme, Gründe und verfügbare Rechtsbehelfe. Unberechtigte Einschränkungen werden korrigiert.
B 7. Gesetzliche Rechte und Haftung
Unsere Haftung und die Rechte der Nutzer bei mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht zugesichert. Gesetzliche Rechte werden durch diesen Hinweis nicht eingeschränkt.
B 8. Datenschutz und Beschwerden
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihre Datenschutzrechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt. Informationen über die redaktionelle Arbeit, KI-Unterstützung und Bildquellen sind auf den entsprechend bezeichneten Seiten dieses Portals verfügbar.
Anliegen und Beschwerden können Sie an info@ziegeler-medien.de richten. Für Meldungen rechtswidriger Inhalte steht die Meldestelle des jeweiligen Portals zur Verfügung. Weitere Beschwerdewege erläutert die Seite „Beschwerden“. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben unberührt.
B 9. Recht und Änderungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Veröffentlichung neuer Bedingungen auf unseren Websites ändert bestehende Nutzungsverträge nicht automatisch. Vertragsänderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung, soweit das Gesetz keine andere Grundlage vorsieht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.